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Gericht: Landgericht Ellwangen entscheidet über Schadensersatz im Amateurfußball

Das Landgericht Ellwangen entschied, dass ein Spieler nach einem Foul im Amateurfußball keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Spieler erlitt einen Schienbeinbruch während eines Spiels zwischen dem SSV Stimpfach und dem SV Brettheim. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2024.

Der Schiedsrichter ahndete das Foul mit einer gelben Karte. Das Gericht wies die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Es konnte kein schuldhaftes Verhalten des Beklagten feststellen.

Der SV Brettheim zeigte sich erleichtert über das Urteil. Daniel Barthelmeß, ein Vertreter des Vereins, äußerte: „Ich bin sehr froh über diese Zurückweisung, weil es unseren Sport ein Stück weit kaputt machen würde, wenn man als Spieler für sowas verklagt wird.“

Der gefoulte Spieler bezeichnete das Foul hingegen als „brutal und rücksichtslos“. Das Gericht hörte mehrere Spieler als Zeugen an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob der Kläger Berufung einlegen wird. Beobachter erwarten eine mögliche Reaktion des betroffenen Spielers oder seines Vereins.

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