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Heizungsgesetz: Finanzielle Entlastungen für Hauseigentümer und Unternehmen

Das neue Heizungsgesetz könnte Hauseigentümern und Unternehmen erhebliche finanzielle Entlastungen bringen. Die Bundesregierung plant, Hauseigentümer um fünf Milliarden Euro zu entlasten und Unternehmen um 2,3 Milliarden Euro.

Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien zu betreiben, entfällt. Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutraler betrieben werden.

Wichtige Regelungen:

  • Der Mindestanteil der Biokraftstoffe soll 2029 bei zehn Prozent liegen.
  • Ab 2030 beträgt der Mindestanteil mindestens 15 Prozent.
  • Bis 2035 steigt dieser auf mindestens 30 Prozent und bis 2040 auf 60 Prozent.

Die Regelung zur Umstellung bestehender Heizungen auf Biokraftstoffe bis 2045 entfällt mit dem neuen Entwurf. Die Frist für das Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel wurde auf den 1. November verschoben.

Ab 2028 sollen die Kosten für den CO₂-Preis und die Gasnetzentgelte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Michael Kellner äußerte sich kritisch: „Das Gesetz kippt das Verbot fossiler Brennstoffe ab dem 1. Januar 2045 – und untergräbt damit das Klimaziel 2045.“

Julia Verlinden bezeichnete das Gesetz als „Scheinlösung aus der Feder der Öl- und Gaslobby auf dem Rücken der Menschen und des Klimas.“ Diese Bedenken werfen Fragen zur Wirksamkeit des Gesetzes auf.

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