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Liechtenstein: Erdbeben erschüttert während Debatte über Schwangerschaftsabbruch

Am 26. April 2026 ereignete sich ein Erdbeben der Magnitude 3.8 nahe Liechtenstein. Das Beben betraf auch die Ostschweiz und war für bis zu 607.000 Menschen spürbar.

Die berechnete Maximalintensität beträgt 6.1. Leichte Gebäudeschäden sind in kleineren Bereichen möglich, doch genaue Schäden wurden bisher nicht gemeldet.

Das Epizentrum lag im Osten der Schweiz, in der Nähe der Grenze zu Österreich und Liechtenstein. Die Herdtiefe betrug nur 2 km.

Bereits am 10. April kam es an derselben Stelle zu einem Erdbeben mit einer Magnitude von 2.9. Es ist unklar, ob es einen Zusammenhang zwischen den beiden Beben gibt.

Inmitten dieser Ereignisse diskutiert das Fürstentum Liechtenstein über eine Initiative zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese Initiative, genannt „Fristenlösung für Liechtenstein“, strebt einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche an.

Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Liechtenstein nach den Paragrafen 96 bis 98a StGB grundsätzlich verboten. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 16 Beratungen zu Schwangerschaftskonflikten durchgeführt.

Seit 2015 werden Schwangerschaftsabbrüche von Liechtensteinerinnen im Ausland nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Das Fürstenhaus betont, dass sich die rechtliche Situation für Frauen seit der Strafrechtsreform verbessert hat.

Die Diskussion über die Initiative spiegelt gesellschaftliche Spannungen wider. Einige sehen darin einen notwendigen Schritt in Richtung Menschenrechte, während andere den Schutz des ungeborenen Lebens als wichtigen Grundwert betrachten.

Die nächsten Schritte in dieser Debatte könnten entscheidend sein, insbesondere angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die Initiative.

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