Mütterrente 3: Mütterrente III: Gleichstellung für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern
Die Mütterrente III sorgt für eine Gleichstellung von Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, und jenen mit jüngeren Kindern in der Rentenberechnung.
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Mütterrente III in Kraft treten. Die Auszahlung beginnt jedoch erst 2028.
Durch die Mütterrente III werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu 36 Monate erhöht. Zuvor waren nur 30 Monate anerkannt.
Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten von dieser Reform profitieren.
Kosten und Anpassungen:
- Die Mütterrente III verursacht jährliche Mehrkosten von rund 5 Milliarden Euro.
- Ein halber Rentenpunkt hat derzeit einen monatlichen Wert von 20,40 Euro.
- Die Rentenversicherung wird die Anpassung der Renten weitgehend automatisch vornehmen.
- Die Mütterrente III wird nicht als separate Sozialleistung, sondern als Teil der gesetzlichen Rente gezahlt.
Die Mütterrente III betrifft nicht nur künftige Rentnerinnen und Rentner. Auch alle, die bereits eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen, sind betroffen.
Diese Reform baut auf zwei früheren Schritten auf: Mütterrente I und II. Bis Mitte 2014 wurden für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rente nur bis zu 12 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.
Sichtbare Reaktionen auf die Reform stehen noch aus. Offizielle Stellungnahmen sind derzeit nicht verfügbar.