Taylor Swift beantragt Markenschutz für ihr Äußeres und ihre Stimme
Taylor Swift hat am frühen Dienstag Markenschutz für ihr Äußeres und ihre Stimme beantragt, um sich gegen den Missbrauch durch Künstliche Intelligenz zu wehren. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Musikbranche haben.
Swift ist die meistgestreamte Künstlerin auf Spotify, hat jedoch keinen einzigen Song in den Spotify-Top-20. Ihre Popularität steht im Kontrast zu der Tatsache, dass die meistgestreamten Songs auf Spotify im Durchschnitt aus dem Jahr 2016 stammen.
Die Streaming-Plattform Spotify hat seit ihrer Gründung im Jahr 2008 Anteile an großen Musikkonzernen vergeben. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl monatlicher Spotify-Nutzer:innen in den letzten zehn Jahren versiebenfacht.
Josh Gerben, ein Markenrechtsanwalt, erklärte: „Es gibt Bedrohungen durch künstliche Intelligenz“, was Swifts Entscheidung zur Beantragung des Markenschutzes erklärt. Allerdings bleibt unklar, ob die Eintragung einer Stimme als Marke vor Gericht Bestand hat.
In einer weiteren Entwicklung plant Universal Music, die Hälfte seiner Beteiligung an Spotify zu verkaufen. Dies könnte bis zu 1,2 Milliarden Euro einbringen und betrifft 3,1 Prozent der Anteile von Universal an Spotify.
Der Vertrag von Taylor Swift mit Universal Music beinhaltete eine Klausel, dass Auszahlungen nicht auf Vorschüsse angerechnet werden. Diese Regelung könnte sie in einer Zeit unterstützen, in der Streaming und Künstliche Intelligenz die Musiklandschaft verändern.
Beobachter merken an, dass Swift ein Beispiel für einen Mega-Star ohne Mega-Hits ist. Ihre Marke und Präsenz in der Popkultur sind jedoch unbestreitbar stark.
Die nächsten Schritte in dieser Angelegenheit könnten entscheidend sein für Künstlerrechte und den Umgang mit KI in der Musikindustrie. Das Thema bleibt brisant und wird weiterhin beobachtet.