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Mitversicherung: Drastische Reform der in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Bundesregierung plant eine drastische Reform der Mitversicherung, die vor allem Frauen in finanziell angespannten Lebenslagen stark belasten könnte. Ab 2028 müssen Ehepartner:innen einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, wenn sie nicht unter bestimmte Ausnahmen fallen.

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner:innen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eingeschränkt. Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern unter sieben Jahren, für Eltern von Kindern mit Behinderungen und für pflegende Angehörige.

Die Finanzkommission Gesundheit schätzt, dass rund 1,6 Millionen Ehepartner:innen von der Reform betroffen sind. Die jährliche Mehrbelastung für betroffene Familien könnte zwischen 1.200 und 2.500 Euro liegen.

Die Reform wird als besonders belastend für Frauen angesehen. Der VdK erklärte: „Leidtragende sind vor allem Frauen, die wegen Erziehungszeiten, fehlender Betreuungsplätze oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können und nun für ihre Care-Arbeit finanziell benachteiligt werden.“

Die Bundesregierung plant, die Reform als Teil eines größeren Sparpakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen. Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird als Bürgerversicherung für Angestellte kritisiert.

Nina Warken sagte: „Wir setzen überwiegend auf der Ausgabenseite an.“ Diese Veränderungen könnten weitreichende Folgen haben.

Die Reform soll noch vor der Sommerpause 2026 vom Bundestag verabschiedet werden. Kritiker befürchten, dass dies zu einer weiteren Finanzierungslücke führen könnte.

Der VdK warnte auch davor, dass für Familien mit kleinen Einkommen 30 bis 50 Euro mehr im Monat oft über den Wocheneinkauf entscheiden können.

Noch bleibt unklar, wie genau die Ausnahmen geregelt werden und welche weiteren Maßnahmen folgen könnten.

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