Mütterrente III: Gerechtigkeitslücke in der Rentenversicherung geschlossen
Die Mütterrente III schließt die Gerechtigkeitslücke in der Rentenversicherung für Eltern von Kindern vor 1992, indem sie die Kindererziehungszeiten um weitere sechs Monate verlängert.
Ab dem 1. Januar 2027 haben betroffene Eltern Anspruch auf diese Leistung. Die Auszahlung erfolgt für viele erst ab 2028.
Für jedes betroffene Kind erhalten Eltern ein Plus von 0,5 Entgeltpunkten. Ein halbes Jahr Kindererziehungszeit entspricht einem halben Entgeltpunkt, was aktuell 20,40 Euro brutto pro Monat und Kind bedeutet.
Rund zehn Millionen Menschen, überwiegend Frauen, sollen von der Mütterrente III profitieren. Diese Reform ist Teil des Rentenpakets 2025.
Die Mütterrente III zielt darauf ab, die Ungleichbehandlung von Eltern mit Kindern vor und nach 1992 zu beenden. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln.
Die Rentenversicherung kann viele Ansprüche automatisch erkennen. Die Nachzahlung für das Jahr 2027 wird rückwirkend im Januar 2028 ausgezahlt.
Allerdings kann die Mütterrente III auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, was die endgültige Höhe der Zahlungen beeinflussen könnte.
Wie sich diese Reform langfristig auf die Rentenansprüche auswirkt, bleibt abzuwarten.